Die Bundesregierung führt die Wohngemeinnützigkeit wieder ein, um der Wohnraumknappheit und steigenden Mieten entgegenzuwirken. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde Anfang Juni beschlossen, die “Förderung wohngemeinnütziger Zwecke” als neuen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen. Dies ermöglicht es sozialen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen, bezahlbaren Wohnraum anzubieten und dabei von erheblichen Steuererleichterungen zu profitieren.
Rechtliche und steuerliche Grundlage der Wohngemeinnützigkeit
Die neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) soll nicht in Konkurrenz zur Immobilienwirtschaft treten, sondern eine Ergänzung zum sozialen Wohnungsbau darstellen. Ziel ist es, durch steuerliche Anreize den Bau, die Modernisierung und die Vermietung von Wohnraum zu erschwinglichen Preisen finanziell attraktiver zu machen. Eine Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegt.
Gefördert werden Mieter, deren Einkommen das Fünf- bis Sechsfache der Sozialhilfe nicht überschreitet, womit bis zu 60 % der deutschen Haushalte von der NWG profitieren könnten. Die Einkommensprüfung erfolgt nur zu Beginn des Mietverhältnisses, sodass steigende Einkommen nicht zu einem Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
Steuerliche Vorteile und finanzielle Entlastung
Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) könnten die Steuererleichterungen pro Wohnung zwischen 1.000 und 2.000 Euro jährlich betragen. Immobilienunternehmen mit größeren Beständen könnten somit erhebliche Einsparungen erzielen, die in Mietsenkungen oder in die Instandhaltung von Immobilien investiert werden können.
Unternehmen, die sich als gemeinnützige Wohnungsunternehmen (gWU) verpflichten, könnten so eine steuerliche Abgabenlast von bis zu 45 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat einsparen. Dies schafft Anreize für langfristig vergünstigten Wohnraum im Gegensatz zum sozialen Wohnungsbau, bei dem diese Bindung oft zeitlich begrenzt ist.
Bedeutung der Gemeinnützigkeit im Wohnungsmarkt
Die Idee der Wohngemeinnützigkeit ist nicht neu. Bis 1990 existierte dieses Modell in Deutschland, wurde jedoch im Zuge der Steuerreform abgeschafft. Die steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Zwecke besteht bereits seit der Abgabenordnung von 1977 und umfasst unter anderem die Förderung des Wohlfahrtswesens, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur sowie den Natur- und Denkmalschutz. Nun werden auch Organisationen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen, steuerlich gefördert.
Für Wohnungsunternehmen, Stiftungen und Vereine eröffnen sich durch das NWG neue Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums, während sie gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Entwicklung könnte einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung der Wohnraumknappheit in Deutschland leisten.