Die steuerliche und rechtliche Strukturierung von Immobilien in Gesellschaften bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere hinsichtlich Flexibilität, Haftung und Steueroptimierung. Ob Objektgesellschaft, Joint Venture, Familienpool oder Immobilien-Familienstiftung – die Wahl der passenden Gesellschaftsform beeinflusst maßgeblich die wirtschaftliche Effizienz und langfristige Planung. Wir beraten umfassend zu allen relevanten Aspekten.
Immobilien-Familienstiftung – Schutz und steuerliche Optimierung
Die Immobilien-Familienstiftung stellt ein effektives Instrument zur langfristigen Sicherung und Verwaltung von Grundvermögen dar. Sie dient dem Vermögensschutz, der steuerlichen Optimierung und der geregelten Nachfolgeplanung innerhalb der Familie.
Vorteile der Immobilien-Familienstiftung
- Vermögensschutz: Dauerhafte Bündelung von Immobilien in einer Stiftung verhindert Zerschlagung durch Erbauseinandersetzungen oder Gläubigerzugriffe.
- Steueroptimierung: Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie vorteilhafte Regelungen zur laufenden Besteuerung von Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen.
- Nachfolgeplanung: Sicherstellung einer generationenübergreifenden Verwaltung des Vermögens nach den Wünschen des Stifters.
Steuerliche Betrachtung der Immobilien-Familienstiftung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die erstmalige Ausstattung der Stiftung unterliegt steuerlichen Freibeträgen, spätere Zustiftungen sind jedoch oft steuerlich ungünstiger.
- Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre erfolgt eine Besteuerung des Vermögens als fiktiver Erbfall.
- Einkommen- und Körperschaftsteuer: Mieteinnahmen werden mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert – günstiger als der Spitzensteuersatz bei Privatpersonen.
- Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen in die Stiftung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.
- Spekulationssteuer: Immobilienverkäufe nach zehn Jahren bleiben steuerfrei.
Langfristige Absicherung und Verwaltung
Die Stiftung ermöglicht eine strukturiere Vermögensverwaltung, indem sie eine Geschäftsführung einsetzt, die nach klar definierten Regeln agiert. Durch individuelle Satzungsregelungen können Einflussmöglichkeiten des Stifters langfristig gesichert und unerwünschte Zugriffe verhindert werden.
Alternativen zur Immobilien-Familienstiftung
Neben der Stiftung bieten auch Familiengesellschaften (z. B. Immobilien-GmbH oder vermögensverwaltende Personengesellschaft) Möglichkeiten zur Bündelung von Immobilienvermögen. Die Wahl der optimalen Struktur hängt von steuerlichen und rechtlichen Erwägungen ab.
Individuelle Beratung für die optimale Gestaltung
Die Entscheidung für eine Immobilien-Familienstiftung erfordert eine umfassende Analyse der individuellen familiären, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen zur optimalen Gestaltung der Nachfolge und Vermögensverwaltung.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und profitieren Sie von unserer Erfahrung.